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ABFALLSORTE

Holzpaletten & unbehandeltes Holz (A I) entsorgen

EINHEIT

to

AVV NUMMER

170201

Holzpaletten und unbehandeltes Holz richtig entsorgen

Beim Umbau, bei Renovierungsarbeiten, auf Baustellen oder im gewerblichen Bereich fallen regelmäßig Holzreste und alte Holzpaletten an. Für die richtige Entsorgung ist entscheidend, um welche Art von Holz es sich handelt. Unbehandeltes und naturbelassenes Holz kann der Altholzkategorie A I zugeordnet werden. Bei der Gerach Gruppe können Sie Altholz A I, Holzpaletten und weitere geeignete unbehandelte Holzreste entsorgen. Dazu gehören beispielsweise Holzkisten, Balken, Latten und Schnittreste. Damit das Altholz richtig entsorgt werden kann, sollte es möglichst frei von anderen Materialien und Fremdstoffen sein.

Was gehört zu Altholz A I?

Zur Kategorie A I gehört naturbelassenes oder lediglich mechanisch bearbeitetes Holz. Dazu können beispielsweise Holzpaletten, Holzkisten, Balken, Latten und Schnittreste gehören. Auch wenn Sie nach Bau- oder Renovierungsarbeiten alte Bretter entsorgen möchten, ist entscheidend, wie das Holz beschaffen ist. Unbehandeltes Holz kann als Altholz A I entsorgt werden. Beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Holz kann dagegen einer anderen Altholzkategorie angehören.

Holzpaletten und Paletten entsorgen

Holzpaletten fallen häufig bei Warenlieferungen, im Lager, auf Baustellen oder in Unternehmen an. Geeignete Holzpaletten können als Altholz A I entsorgt werden. Auch Holzkisten können dieser Kategorie zugeordnet werden. Bestehen Paletten aus unterschiedlichen Materialien oder sind weitere Werkstoffe mit dem Holz verbunden, sollte vor der Entsorgung geprüft werden, welcher Entsorgungsweg geeignet ist.

Was darf nicht als Holz A I entsorgt werden?

Nicht jedes alte Holz gehört automatisch zur Kategorie Altholz A I. Behandeltes, beschichtetes oder mit anderen Materialien verbundenes Holz kann einer anderen Altholzkategorie angehören. Dazu können beispielsweise Möbelholz, Parkett, Dielen oder Spanplatten zählen. Auch Holz aus dem Außenbereich kann aufgrund seiner Behandlung einer anderen Kategorie zugeordnet werden. Eine richtige Trennung ist deshalb wichtig. Wenn Sie nicht sicher sind, um welche Art von Altholz es sich handelt, sollte die Zuordnung vor der Entsorgung geklärt werden.

Die Altholzklassen A I bis A IV

Altholz wird abhängig von seiner Beschaffenheit in unterschiedliche Kategorien eingeteilt. Unterschieden wird zwischen den Altholzklassen A I, A II, A III und A IV. Die Einstufung ist für die richtige Entsorgung wichtig. Während naturbelassenes Holz der Kategorie A I zugeordnet werden kann, können behandelte oder beschichtete Hölzer in andere Altholzkategorien fallen. Wer unterschiedliche Holzarten entsorgen möchte, sollte diese deshalb möglichst getrennt sammeln. So können Holzpaletten, alte Bretter und andere Holzreste anschließend dem passenden Entsorgungsweg zugeordnet werden.

Größere Mengen Altholz entsorgen

Je nach Projekt können nur einzelne Holzpaletten oder größere Mengen Altholz anfallen. Insbesondere bei Bau-, Renovierungs- oder Rückbauarbeiten entstehen schnell größere Mengen alter Bretter, Balken, Latten oder anderer Holzreste. Welche Entsorgungsmöglichkeit für Ihre Menge geeignet ist, kann individuell abgestimmt werden. Wichtig ist dabei immer die richtige Zuordnung des Holzes zur jeweiligen Altholzkategorie.

Was kostet es, Holzpaletten und Altholz A I zu entsorgen?

Die Kosten für die Entsorgung von Holzpaletten und Altholz A I können unter anderem von der Art und Menge des Holzes sowie der gewählten Entsorgungsmöglichkeit abhängen. Pauschale Preisangaben veröffentlichen wir daher nicht. Kontaktieren Sie uns gerne mit Angaben zur Art und Menge Ihres Altholzes. Wir klären die passende Entsorgungsmöglichkeit und die damit verbundenen Kosten individuell.

Darf rein

  • Paletten
  • Holzkisten
  • Balken, Latten und Schnittreste

Darf nicht rein

  • Türblätter und Zargen
  • Paletten mit Verbundmaterial
  • Möbelholz
  • Parkett, Dielen
  • Spanplatten, beschichtete Arbeitsplatten
  • Schalhölzer
  • Gartenzaun/ Jägerzaun
  • Gartenhaus
  • Fenster/ Außentüren
  • Dachstühle/ Dachbalken
  • Bahnschwellen
Altholz AI Paletten auf dem Wertstoffhof entsorgen

Häufig gestellte Fragen

Ja, geeignete Holzpaletten können als Altholz A I entsorgt werden. Paletten mit Verbundmaterial gehören dagegen nicht in die Kategorie A I und müssen entsprechend anders zugeordnet werden.

Zu den bei der Gerach Gruppe zugelassenen Materialien gehören unter anderem Paletten, Holzkisten, Balken, Latten und Schnittreste. Entscheidend ist, dass das Holz für die Kategorie A I geeignet ist.

Alte Bretter können als Holz A I entsorgt werden, wenn sie naturbelassen und für diese Altholzkategorie geeignet sind. Beschichtete oder anderweitig behandelte Holzmaterialien können einer anderen Altholzkategorie zugeordnet sein.

Darf ich Möbelholz als Altholz A I entsorgen?

Die Kosten hängen unter anderem von Art und Menge des Holzes sowie der gewählten Entsorgungsform ab. Wir veröffentlichen keine pauschalen Preisangaben. Kontaktieren Sie uns gerne mit Angaben zu Ihrem Altholz und der anfallenden Menge. Wir klären die Kosten individuell.

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