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ABFALLSORTE

Gemischte Bau- und Abbruchabfälle entsorgen

EINHEIT

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AVV NUMMER

170904

Gemischte Bau- und Abbruchabfälle richtig entsorgen

Bei Abbruch-, Umbau- oder Sanierungsarbeiten fallen häufig verschiedene Materialien gleichzeitig an. Ist eine vollständige Trennung der einzelnen Abfälle vor Ort nicht möglich, können bestimmte Materialien als gemischte Bau- und Abbruchabfälle gesammelt und entsorgt werden. Diese werden häufig auch als Baumischabfall bezeichnet. Bei der Gerach Gruppe können Sie gemischte Bau- und Abbruchabfälle in Landau entsorgen. Wichtig ist dabei eine richtige Vorsortierung, denn nicht alle Baustellenabfälle dürfen gemeinsam als Baumischabfall entsorgt werden.

Was gehört zu gemischten Bau- und Abbruchabfällen?

Zu den gemischten Bau- und Abbruchabfällen können verschiedene sortierfähige Materialien gehören, die typischerweise bei Bau-, Renovierungs- oder Sanierungsarbeiten anfallen. Dazu zählen beispielsweise Tapetenreste, Rigipsplatten, Paletten, Folien und Kunststoffverpackungen sowie Kabel- und Rohrreste. Auch unbehandelte Türblätter und Zargen sowie Holzmöbel können über diese Abfallart entsorgt werden. Diese unterschiedlichen Materialien können gemeinsam gesammelt werden, wenn eine weitere Trennung auf der Baustelle nicht möglich oder sinnvoll ist.

Wie viel Bauschutt darf im Baumischabfall enthalten sein?

Bei der Entsorgung von gemischten Bau- und Abbruchabfällen ist der mineralische Anteil besonders wichtig. Der Baumischabfall darf maximal fünf Prozent Bauschutt beziehungsweise mineralische Abfälle enthalten. Größere Mengen Bauschutt müssen separat entsorgt werden. Fallen beispielsweise Beton, Steine, Ziegel oder andere mineralische Baustoffe in größeren Mengen an, sollten diese bereits auf der Baustelle von den gemischten Bauabfällen getrennt gesammelt werden.

Was darf nicht in gemischte Bau- und Abbruchabfälle?

Nicht alle Materialien, die bei Bau- oder Sanierungsarbeiten anfallen, dürfen als Baumischabfall entsorgt werden. Asbesthaltige Baustoffe und Eternit, Altholz A IV, Dämmplatten, Dämmstoffe und Glaswolle, teerhaltige Baustoffe sowie ölhaltige Betriebsmittel gehören nicht in diese Abfallart. Auch Lebensmittel, flüssige Lacke und Farben, Batterien und Elektroschrott müssen getrennt entsorgt werden. Diese Materialien benötigen einen eigenen Entsorgungsweg.

Warum ist die richtige Trennung wichtig?

Eine möglichst gute Vorsortierung der Baustellenabfälle erleichtert die weitere Verwertung. Sortierfähige Materialien können anschließend voneinander getrennt und geeigneten Verwertungswegen zugeführt werden. Besonders problematische oder gefährliche Materialien müssen dagegen bereits auf der Baustelle separat gesammelt werden. Dadurch wird verhindert, dass beispielsweise Asbest, Glaswolle oder andere ungeeignete Stoffe mit dem Baumischabfall vermischt werden.

Baumischabfall im Container entsorgen

Bei größeren Renovierungs-, Umbau- oder Abbrucharbeiten kann die Entsorgung über einen Mischcontainer sinnvoll sein. Damit können geeignete gemischte Baustellenabfälle direkt am Entstehungsort gesammelt werden. Alternativ können geeignete gemischte Bau- und Abbruchabfälle am Wertstoffhof der Gerach Gruppe in Landau angeliefert werden. Welche Entsorgungsmöglichkeit für Ihr Projekt geeignet ist, hängt insbesondere von der Menge und Zusammensetzung der Abfälle ab.

Was kostet die Entsorgung von Baumischabfall?

Die Kosten für die Entsorgung von gemischten Bau- und Abbruchabfällen können von der Menge, der Zusammensetzung des Materials und der gewählten Entsorgungsmöglichkeit abhängen. Pauschale Preisangaben veröffentlichen wir daher nicht. Kontaktieren Sie uns gerne mit Angaben zu Art und Menge Ihrer Baustellenabfälle. Wir klären die passende Entsorgungsmöglichkeit und die damit verbundenen Kosten individuell.

Bauschutt und Baumischabfall richtig unterscheiden

Bauschutt und Baumischabfall sind nicht dasselbe. Während Baumischabfall aus unterschiedlichen sortierfähigen Baustellenmaterialien bestehen kann, sollten größere Mengen mineralischer Baustoffe separat als Bauschutt entsorgt werden. Eine richtige Trennung kann deshalb bereits auf der Baustelle entscheidend sein.

Darf rein

  • Tapetenreste
  • Rigipsplatten
  • Paletten
  • Folien/ Kunststoff
  • Kabel- und Rohrreste
  • unbehandelte Türblätter/ Zargen
  • Holzmöbel

Darf nicht rein

  • Asbesthaltige Baustoffe/ Eternit
  • Altholz AIV
  • Dämmplatten
  • Dämmstoffe, Glaswolle
  • teerhaltige Baustoffe
  • ölhaltige Betriebsmittel
  • Bauschutt
  • Lebensmittel
  • flüssige Lacke und Farben
  • Batterien
  • E-Schrott
Gemischte Bauabfälle auf dem Wertstoffhof entsorgen

Häufig gestellte Fragen

Zu gemischten Bau- und Abbruchabfällen können unter anderem Tapetenreste, Rigipsplatten, Paletten, Folien, Kunststoffverpackungen, Kabel- und Rohrreste, unbehandelte Türblätter, Zargen und Holzmöbel gehören.

Gemischte Bau- und Abbruchabfälle dürfen maximal fünf Prozent Bauschutt beziehungsweise mineralische Abfälle enthalten. Größere Mengen Bauschutt müssen separat entsorgt werden.

Nein. Glaswolle und andere entsprechende Dämmstoffe dürfen nicht als gemischte Bau- und Abbruchabfälle entsorgt werden. Für diese Materialien steht ein separater Entsorgungsweg zur Verfügung.

Kann ich einen Container für Baumischabfall nutzen?

Die Kosten hängen unter anderem von der Menge und Zusammensetzung der Bau- und Abbruchabfälle sowie der gewählten Entsorgungsmöglichkeit ab. Pauschale Preisangaben veröffentlichen wir nicht. Kontaktieren Sie uns gerne mit Angaben zu Ihren Baustellenabfällen. Wir klären die Kosten individuell.

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