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ABFALLSORTE

Behandeltes Altholz (A II–A III) entsorgen

EINHEIT

to

AVV NUMMER

170201

Holz A II–A III richtig entsorgen

Bei Renovierungs-, Umbau- oder Rückbauarbeiten fallen häufig unterschiedliche Holzabfälle an. Nicht jedes Altholz kann dabei auf die gleiche Weise entsorgt werden. Abhängig von der Beschaffenheit und Behandlung wird Altholz unterschiedlichen Kategorien zugeordnet. Bei der Gerach Gruppe können Sie Holz A II–A III in Landau entsorgen. Zu dieser Kategorie gehören verschiedene Holzprodukte aus dem Innenbereich, beispielsweise alte Möbel, Türen, Spanplatten oder Parkett. Eine richtige Zuordnung und Trennung der Holzabfälle ist wichtig, damit das Material dem passenden Entsorgungsweg zugeführt werden kann.

Was gehört zu Holz A II–A III?

Als Holz A II–A III können bei der Gerach Gruppe verschiedene Holzmaterialien entsorgt werden. Dazu gehören unter anderem Türblätter und Zargen, Paletten mit Verbundmaterial, Möbelholz, Parkett und Dielen. Auch Spanplatten, beschichtete Arbeitsplatten und Schalhölzer können über diese Altholzkategorie entsorgt werden. Kleine Anbauteile wie Scharniere oder Spiegel müssen dabei nicht grundsätzlich entfernt werden. Damit eignet sich diese Entsorgungsmöglichkeit für zahlreiche Holzreste, die beispielsweise bei Wohnungsauflösungen, Renovierungen, Umbauten oder dem Rückbau von Innenräumen entstehen.

Alte Möbel und Spanplatten entsorgen

Wer alte Holzmöbel entsorgen möchte, sollte auf die Beschaffenheit des Materials achten. Möbelholz und Spanplatten können der Kategorie Holz A II–A III zugeordnet werden. Auch beschichtete Arbeitsplatten dürfen über diese Kategorie entsorgt werden. Das unterscheidet Holz A II–A III von unbehandeltem Holz A I, bei dem beispielsweise naturbelassene Paletten, Holzkisten, Balken und Latten im Vordergrund stehen.

Türen, Parkett und Dielen richtig entsorgen

Bei Renovierungen fallen häufig alte Türblätter, Zargen und Bodenbeläge aus Holz an. Türblätter und Zargen sowie Parkett und Dielen können als Holz A II–A III entsorgt werden. Damit können verschiedene Holzabfälle aus dem Innenausbau gesammelt und gemeinsam der passenden Altholzkategorie zugeführt werden.

Was gehört nicht zu Holz A II–A III?

Bestimmte Holzarten dürfen nicht über die Kategorie Holz A II–A III entsorgt werden. Dazu gehören beispielsweise Gartenzäune, Jägerzäune, Gartenhäuser, Fenster, Außentüren, Dachstühle, Dachbalken und Bahnschwellen. Diese Hölzer müssen aufgrund ihrer Beschaffenheit und möglichen Behandlung einer anderen Altholzkategorie zugeordnet werden. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Holz zu A II–A III gehört, sollte die richtige Zuordnung vor der Entsorgung geklärt werden.

Holz A II–A III im Container entsorgen

Gerade bei umfangreicheren Renovierungs- oder Rückbauarbeiten können größere Mengen Altholz entstehen. Für die Entsorgung von Holz A II–A III bietet die Gerach Gruppe sowohl Absetzcontainer als auch Abrollcontainer in unterschiedlichen Größen an. Damit können sowohl kleinere als auch größere Mengen an Möbelholz, Türen, Spanplatten oder anderen geeigneten Holzabfällen gesammelt und fachgerecht entsorgt werden.

Was kostet es, Holz A II–A III zu entsorgen?

Die Kosten für die Entsorgung von Holz A II–A III können unter anderem von der Art und Menge des Altholzes sowie der gewählten Entsorgungsmöglichkeit abhängen. Pauschale Preisangaben veröffentlichen wir daher nicht. Kontaktieren Sie uns gerne mit Angaben zu Art und Menge Ihres Altholzes. Wir klären die passende Entsorgungsmöglichkeit und die damit verbundenen Kosten individuell.

Andere Altholzklassen richtig entsorgen

Nicht jedes Holz gehört zur Kategorie A II–A III. Naturbelassene Paletten, Holzkisten, Balken oder Latten können beispielsweise als Holz A I entsorgt werden. Für stärker behandeltes Holz der Kategorie A IV steht ebenfalls eine eigene Entsorgungsmöglichkeit zur Verfügung.

Darf rein

  • Türblätter und Zargen
  • Paletten mit Verbundmaterial
  • Möbelholz
  • Parkett, Dielen
  • Spanplatten, beschichtete Arbeitsplatten
  • Schalhölzer
  • Laminat
  • Deckenpanelen

Darf nicht rein

  • Gartenzaun/ Jägerzaun
  • Gartenhaus
  • Fenster/ Außentüren
  • Dachstühle/ Dachbalken
  • Bahnschwellen
Altholz AII-AIII auf dem Wertstoffhof entsorgen

Häufig gestellte Fragen

Zu Holz A II–A III gehören bei der Gerach Gruppe unter anderem Türblätter und Zargen, Paletten mit Verbundmaterial, Möbelholz, Parkett, Dielen, Spanplatten, beschichtete Arbeitsplatten und Schalhölzer.

Ja, geeignetes Möbelholz kann als Holz A II–A III entsorgt werden. Auch Spanplatten und beschichtete Arbeitsplatten zählen zu den geeigneten Materialien.

Ja. Türblätter und Zargen können über die Kategorie Holz A II–A III entsorgt werden. Auch kleine Anbauteile wie Scharniere stellen grundsätzlich kein Problem dar.

Kann ich Gartenholz als Holz A II–A III entsorgen?

Die Kosten hängen unter anderem von Art und Menge des Altholzes sowie der gewählten Entsorgungsmöglichkeit ab. Pauschale Preisangaben veröffentlichen wir nicht. Kontaktieren Sie uns gerne mit Angaben zu Ihrem Altholz und der anfallenden Menge. Wir klären die Kosten individuell.

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