Datenvernichtung nach DIN 66399 - Gerach Gruppe
----------------------------------Bitte beachten Sie unsere geänderten Öffnungszeiten bis März.Weitere Infos hier. ----------------------------------
Münchweiler
Mo - Fr. 07.30 - 16.00 Uhr | + nach Vereinbarung
Landau
Mo - Fr. 07.00 - 17.00 Uhr | Sa 07.30 - 12.00 Uhr
Landau mietpark
Mo - Fr. 07.00 - 16.00 Uhr
Landau Entsorgung
Mo - Fr. 07.00 - 16.00 Uhr und
samstags von 07.30 - 12.00 Uhr
Münchweiler
Mo - Fr. 07.30 - 16.00 Uhr
+ nach Vereinbarung
ABFALLSORTE

Datenvernichtung nach DIN 66399

EINHEIT

to

AVV NUMMER

200101

Datenträger entsorgen: Sicheres Entsorgen von USB-Sticks, CDs, Festplatten, Disketten, Magnetbändern und Röntgenbildern

Für eine vollständige und sichere Aktenvernichtung nach DIN 66399 bietet Ihnen unser Entsorgungsfachbetrieb zwei flexible und zuverlässige Optionen, um Ihre Datensicherheit zu gewährleisten. Wir wissen, wie wichtig der Schutz Ihrer sensiblen Informationen ist und haben unsere Prozesse auf die Einhaltung höchster Sicherheitsstandards ausgerichtet.

Unsere erste Option umfasst die Bereitstellung eines Dauerbehälters mit Einwurfschlitz, den wir bei Ihnen vor Ort aufstellen. Dieser Behälter ist speziell für die sichere Entsorgung von Datenträgern konzipiert. Nach Ihrem Bedarf leeren wir ihn und transportieren den Inhalt direkt zu einem zertifizierten Vernichtungsdienst. Dies ermöglicht Ihnen eine bequeme und sichere Entsorgung vor Ort, ohne dass große Container benötigt werden. Alternativ können Sie Ihre Speichermedien auch direkt bei uns im Wertstoffhof abgeben. Dort werden sie sicher verschlossen und gesammelt, bevor sie zur fachgerechten Vernichtung gebracht werden. Dieser Service ist ideal für kleinere Mengen an Datenträgern. Unabhängig von der gewählten Option garantieren wir die sichere und vollständige Vernichtung Ihrer Datenträger – einschließlich USB-Sticks, CDs, Festplatten, Disketten, Magnetbänder und Röntgenbilder. Unser Verfahren garantiert, dass die Daten nach höchsten Sicherheitsstandards vernichtet werden, so dass eine Wiederherstellung unmöglich ist.

Sie erhalten von uns eine Vernichtungserklärung als Nachweis für die ordnungsgemäße und datenschutzkonforme Vernichtung Ihrer Datenträger. Diese Erklärung dient als offizieller Nachweis, dass Ihre Daten entsprechend den gesetzlichen Vorgaben sicher entsorgt wurden.

Um die Sicherheit und Effektivität der Vernichtung zu gewährleisten, bitten wir Sie, keine anderen Abfälle in die dafür vorgesehenen Behälter zu geben. Verlassen Sie sich auf unsere Expertise für eine zuverlässige und datenschutzkonforme Entsorgung Ihrer Datenträger.

Darf rein

  • USB-Sticks
  • CDs
  • Festplatten
  • Disketten
  • Magnetbänder
  • Röntgenbilder

Darf nicht rein

  • sonstige Abfälle
Datenträger USB-Stick auf dem Wertstoffhof entsorgen

Fragen? Antworten!

In 3 Schritten entsorgt!