Eternit / Asbest entsorgen - Gerach Gruppe
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ABFALLSORTE

Asbest/ Eternit*

EINHEIT

to

AVV NUMMER

170605*

Fachgerechte Entsorgung von Asbest – Sicherheit hat Priorität

Asbest, ein natürlich vorkommendes, faserförmiges Silikatmineral, wurde früher wegen seiner chemischen Beständigkeit und Hitzefestigkeit häufig in der Bauindustrie verwendet. Obwohl seine Verwendung seit 1993 verboten ist, findet sich dieses gefährliche Material noch in vielen älteren Gebäuden und Produkten. Aufgrund der krebserregenden Eigenschaften der Asbestfasern ist der Umgang mit diesem Material heute besonders streng überwacht und kontrolliert, insbesondere bei der Beseitigung und Entsorgung von Asbest.

Die fachgerechte Entsorgung von Asbest und Eternitplatten ist entscheidend für den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt. Wenn asbesthaltige Materialien entsorgt werden müssen, etwa bei Renovierungs- und Abbrucharbeiten, sind geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen. Dazu gehört das Tragen spezieller Schutzkleidung, um die Freisetzung und das Einatmen der gefährlichen Fasern zu verhindern. Asbestplatten dürfen beim Abbau nicht zerkleinert oder gebrochen werden, da dies sonst die einzelnen Fasern freisetzt.

Asbestabfälle dürfen nicht offen transportiert werden, sondern müssen vor dem Transport ordnungsgemäß in Big Bags verpackt und luftdicht verschlossen werden. Die Big Bags erhalten Sie bei uns vor Ort in drei verschiedenen Größen. Der Transport von großen und sperrigen Asbestplatten ist nur in unseren Abrollcontainern möglich, da die Asbestplatten nicht zerkleinert werden dürfen. Kleinere Asbestplatten können im Absetzcontainer transportiert werden.

Unser Entsorgungsfachbetrieb darf Ihre Asbestabfälle lediglich aus Rheinland-Pfalz annehmen. Für jeden Transport von Asbestabfällen erstellen wir einen Begleit- und Übernahmeschein, der die ordnungsgemäße Entsorgung dokumentiert. Sie erhalten diesen Nachweis bei der eigenen Anlieferung direkt vor Ort oder per E-Mail, wenn Sie einen Container in Anspruch nehmen. Beachten Sie, dass dieser Nachweis eine Aufbewahrungspflicht von drei Jahren hat.

In unseren Entsorgungscontainern können Plan- und Wellasbestplatten sowie Fassadendämmplatten fachgerecht beseitigt werden. Materialien wie asbesthaltige Rohre oder Ziegel aus Nachtspeicheröfen sind jedoch nicht zugelassen und müssen gesondert behandelt werden. Um eine sichere und umweltgerechte Entsorgung von Asbest zu gewährleisten, ist es wichtig, dass nur zugelassene Asbestabfälle in die dafür vorgesehenen Behälter gelangen.

Unser spezialisierter Entsorgungsfachbetrieb sorgt dafür, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden und die Asbestabfälle auf zugelassenen Deponien entsorgt werden. So tragen wir dazu bei, dass Asbestabfälle sicher und ohne Gefahr für Mensch und Umwelt entsorgt werden. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Asbest entsorgen müssen. Wir sind Ihr zuverlässiger Partner für Asbestentsorgung in Rheinland-Pfalz.

Darf rein

  • Plan- und Wellasbestplatten
  • Isolierplatten von Fassaden

Darf nicht rein

  • asbesthaltige Rohre
  • asbesthaltige Mauersteine aus Nachtspeicheröfen
Asbest auf dem Wertstoffhof entsorgen

Fragen? Antworten!

In 3 Schritten entsorgt!