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ABFALLSORTE

Eternitplatten & Asbest entsorgen in Landau und der Südpfalz

EINHEIT

to

AVV NUMMER

170605*

Eternitplatten und Asbest richtig entsorgen

Asbest wurde früher aufgrund seiner Beständigkeit und Hitzefestigkeit häufig in Baustoffen eingesetzt. Seit 1993 sind Herstellung und Verwendung asbesthaltiger Produkte in Deutschland verboten. Dennoch können insbesondere in älteren Gebäuden noch asbesthaltige Materialien vorhanden sein. Bei der Gerach Gruppe können geeignete Asbestplatten und Eternitplatten fachgerecht entsorgt werden. Asbesthaltige Abfälle müssen dabei ordnungsgemäß verpackt und transportiert werden.

Ist Eternit immer asbesthaltig?

Eternit- und Faserzementprodukte aus älteren Gebäuden können Asbest enthalten. Bei Gebäuden, die vor dem 31. Oktober 1993 errichtet wurden, besteht grundsätzlich der Verdacht auf asbesthaltige Baustoffe. Ob ein Material tatsächlich Asbest enthält, kann jedoch nur durch eine entsprechende Materialanalyse sicher festgestellt werden.

Vorschriften beim Umgang mit Asbest

Beim Umgang mit asbesthaltigen Materialien müssen besondere Schutzmaßnahmen und gesetzliche Vorschriften beachtet werden. Die TRGS 519 konkretisiert die Anforderungen für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Asbest und enthält unter anderem Vorgaben zu Schutzmaßnahmen, persönlicher Schutzausrüstung und zum Umgang mit asbesthaltigen Abfällen.  Asbestplatten dürfen beim Abbau nicht zerkleinert oder gebrochen werden, da dabei gefährliche Fasern freigesetzt werden können.

Eternitplatten richtig verpacken und transportieren

Asbestabfälle dürfen nicht offen transportiert werden. Vor dem Transport müssen die Materialien ordnungsgemäß in geeigneten Big Bags verpackt und luftdicht verschlossen werden. Entsprechende Big Bags sind bei der Gerach Gruppe vor Ort in drei verschiedenen Größen erhältlich. Große und sperrige Asbestplatten können über entsprechende Abrollcontainer transportiert werden. Kleinere Asbestplatten können im Absetzcontainer transportiert werden. Wichtig ist, dass die Platten nicht für den Transport gebrochen oder zerkleinert werden.

Welche Eternit- und Asbestplatten dürfen entsorgt werden?

In den entsprechenden Entsorgungscontainern können Plan- und Wellasbestplatten sowie Fassadendämmplatten entsorgt werden. Asbesthaltige Rohre oder Mauersteine aus Nachtspeicheröfen sind dagegen nicht zugelassen und müssen gesondert behandelt werden. Damit greifen wir auch „Welleternitplatten entsorgen“ und„Faserzementplatten Asbest entsorgen“ thematisch auf, ohne zu behaupten, dass ihr asbesthaltige Rohre annehmt.

Annahme von Asbest in Rheinland-Pfalz

Die Gerach Gruppe darf Asbestabfälle ausschließlich aus Rheinland-Pfalz annehmen. Für den Transport wird ein Begleit- und Übernahmeschein erstellt, der die ordnungsgemäße Entsorgung dokumentiert. Bei eigener Anlieferung wird der Nachweis vor Ort ausgegeben, bei Nutzung eines Containers per E-Mail. Der Nachweis muss drei Jahre aufbewahrt werden.

Weitere Entsorgungsmöglichkeiten

Neben Eternit- und Asbestplatten können bei uns auch weitere Baustoffe fachgerecht entsorgt werden. Informieren Sie sich auch über die Entsorgung von Glaswolle sowie die Entsorgung von Rigips.

Darf rein

  • Plan- und Wellasbestplatten
  • Isolierplatten von Fassaden

Darf nicht rein

  • asbesthaltige Rohre
  • asbesthaltige Mauersteine aus Nachtspeicheröfen
Asbest auf dem Wertstoffhof entsorgen

Häufig gestellte Fragen

Die Kosten für die Entsorgung von Eternit- und Asbestplatten hängen von der Art und Menge des Materials sowie der gewählten Entsorgungsform ab. Da die Entsorgung individuell bewertet wird, veröffentlichen wir keine pauschalen Preise. Kontaktieren Sie uns gerne für eine individuelle Anfrage. Wir klären die Kosten passend zu Ihrem Entsorgungsbedarf.

Eternit- und Asbestplatten müssen für die Entsorgung ordnungsgemäß in geeigneten Big Bags verpackt und sicher verschlossen werden. Die Platten dürfen für die Verpackung oder den Transport nicht gebrochen oder zerkleinert werden.

Nein, asbesthaltige Eternitplatten dürfen nicht gebrochen oder zerkleinert werden. Dadurch können Asbestfasern freigesetzt werden. Die Platten müssen daher unzerbrochen und entsprechend verpackt transportiert werden.

Was muss ich beim Transport von Eternitplatten beachten?

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In 3 Schritten entsorgt!

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