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ABFALLSORTE

Behandeltes Altholz (A IV) entsorgen

EINHEIT

to

AVV NUMMER

170204*

Holz A IV fachgerecht entsorgen

Altes Holz ist nicht gleich Altholz. Je nachdem, wie das Holz behandelt wurde und wo es eingesetzt war, gelten unterschiedliche Anforderungen an die Entsorgung. Holz der Altholzklasse A IV umfasst insbesondere behandeltes oder imprägniertes Holz, das aufgrund seiner Belastung fachgerecht und getrennt von anderen Holzarten entsorgt werden muss. Bei der Gerach Gruppe können Sie Holz A IV in Landau entsorgen. Dazu gehören verschiedene behandelte Althölzer aus dem Außenbereich sowie weitere Holzarten, die aufgrund ihrer vorherigen Verwendung der Kategorie A IV zugeordnet werden.

Was gehört zu Holz A IV?

Zur Altholzklasse A IV zählen bei der Gerach Gruppe unter anderem Gartenzäune, Jägerzäune und Gartenhäuser. Auch Holzfenster und Außentüren sowie Dachstühle und Dachbalken können über diese Abfallart entsorgt werden. Darüber hinaus gehören auch Bahnschwellen zu den Materialien, die als Holz A IV angenommen werden. Entscheidend ist die richtige Zuordnung des Holzes. Wenn Sie nicht sicher sind, welcher Altholzklasse Ihr Material entspricht, sollte dies vor der Entsorgung geklärt werden.

Warum muss behandeltes Holz getrennt entsorgt werden?

Imprägniertes oder mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz kann Stoffe enthalten, die durch Schutzschichten oder Lasuren in das Material gelangt sind. Deshalb wird Holz A IV als gefährlicher Abfall eingestuft und muss entsprechend fachgerecht entsorgt werden. Eine getrennte Sammlung ist wichtig, damit behandelte Hölzer nicht gemeinsam mit unbehandeltem Altholz entsorgt werden.

Was darf nicht gemeinsam mit Holz A IV entsorgt werden?

Andere Abfälle und Baustoffe dürfen nicht mit Holz A IV vermischt werden. Verpackungsmaterial, Müll, asbesthaltige Baustoffe und Bauschutt gehören nicht in die Entsorgung für Holz A IV. Fallen bei Sanierungs-, Abriss- oder Rückbauarbeiten verschiedene Materialien an, sollten diese deshalb möglichst bereits am Entstehungsort voneinander getrennt werden.

Holz A IV im Container entsorgen

Gerade bei einem Rückbau können größere Mengen behandeltes Altholz anfallen. Gartenhäuser, alte Zäune, Dachbalken oder andere Holzbauteile können schnell ein größeres Volumen erreichen. Geeignetes Holz A IV kann bei der Gerach Gruppe auch über den Containerdienst entsorgt werden. Dadurch steht für größere Mengen behandeltes Altholz eine passende Entsorgungsmöglichkeit zur Verfügung.

Entsorgungsnachweis für Holz A IV

Nach der Entsorgung von Holz A IV erhalten Sie von der Gerach Gruppe einen Entsorgungsnachweis. Dieser dient als Nachweis für die ordnungsgemäße Entsorgung des Materials und muss drei Jahre lang aufbewahrt werden. Insbesondere bei gewerblichen Bau-, Sanierungs- oder Rückbauprojekten kann so die ordnungsgemäße Entsorgung des behandelten Altholzes dokumentiert werden.

Was kostet es, Holz A IV zu entsorgen?

Die Kosten für die Entsorgung von Holz A IV können unter anderem von der Art und Menge des behandelten Altholzes sowie der gewählten Entsorgungsmöglichkeit abhängen. Pauschale Preisangaben veröffentlichen wir daher nicht. Kontaktieren Sie uns gerne mit Angaben zu Art und Menge Ihres Altholzes. Wir klären die passende Entsorgungsmöglichkeit und die damit verbundenen Kosten individuell.

Andere Altholzklassen richtig entsorgen

Nicht jedes Altholz gehört zur Kategorie A IV. Naturbelassenes oder anders behandeltes Holz kann einer anderen Altholzklasse zugeordnet werden. Für Holz A I sowie Holz A II bis A III stehen bei der Gerach Gruppe separate Entsorgungsmöglichkeiten zur Verfügung.

Darf rein

  • Gartenzaun/ Jägerzaun
  • Gartenhaus
  • Fenster/ Außentüren
  • Dachstühle/ Dachbalken
  • Bahnschwellen

Darf nicht rein

  • Verpackungsmaterial/ Müll
  • asbesthaltige Baustoffe
  • Bauschutt
Altholz AIV auf dem Wertstoffhof entsorgen

Häufig gestellte Fragen

Zu Holz A IV gehören bei der Gerach Gruppe unter anderem Gartenzäune, Jägerzäune, Gartenhäuser, Holzfenster, Außentüren, Dachstühle, Dachbalken und Bahnschwellen.

Ja. Garten- und Jägerzäune können als Holz A IV entsorgt werden. Auch geeignetes Holz aus Gartenhäusern kann dieser Entsorgung zugeführt werden.

Ja. Holzfenster und Außentüren gehören zu den Materialien, die bei der Gerach Gruppe als Holz A IV angenommen werden.

Erhalte ich für die Entsorgung von Holz A IV einen Nachweis?

Die Kosten hängen unter anderem von Art und Menge des behandelten Altholzes sowie der gewählten Entsorgungsmöglichkeit ab. Pauschale Preisangaben veröffentlichen wir nicht. Kontaktieren Sie uns gerne mit Angaben zu Ihrem Altholz und der anfallenden Menge. Wir klären die Kosten individuell.

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