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Wer einen Bauschuttcontainer bestellt, steht oft vor der gleichen Frage: Was darf eigentlich rein – und was nicht?

Gerade bei Bau-, Renovierungs- oder Abbrucharbeiten entstehen schnell verschiedene Abfallarten. Werden diese vermischt, kann das zu höheren Kosten, Nachsortierung oder Problemen bei der Entsorgung führen. Dabei sind Sie gesetzlich verpflichtet, Baustellenabfälle gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und der Gewerbeabfallverordnung (GewAbV) getrennt zu erfassen und einer fachgerechten Verwertung bzw. dem Recycling zuzuführen.

In diesem Beitrag erfahren Sie klar und praxisnah:

  • welche Materialien als Bauschutt gelten
  • was nicht in den Container darf
  • worauf Sie in der Praxis achten sollten

Was versteht man unter Bauschutt?

Als Bauschutt bezeichnet man rein mineralische, nicht brennbare Abfälle, die beim Bau oder Rückbau entstehen.

Typische Bestandteile sind:

  • Beton (z. B. Fundamente, Bodenplatten)
  • Ziegel und Mauerwerk
  • Fliesen und Kacheln
  • Dachziegel
  • Natursteine
  • Mörtelreste

Wichtig: Diese Materialien müssen sortenrein und frei von Fremdstoffen sein.

Was darf in den Bauschuttcontainer?

In einen Bauschuttcontainer gehören ausschließlich mineralische Stoffe.

Dazu zählen insbesondere:

  • Betonbruch
  • Ziegelsteine
  • Fliesen und Keramik
  • Naturstein
  • Mörtelreste

Diese Materialien lassen sich gut recyceln und können beispielsweise im Straßen- und Tiefbau wiederverwendet werden.

Was darf nicht in den Bauschuttcontainer?

Sobald andere Materialien beigemischt werden, handelt es sich nicht mehr um reinen Bauschutt, sondern um gemischte Bauabfälle.

Nicht erlaubt sind unter anderem:

Fremdstoffe

  • Holz (Balken, Türen, Spanplatten)
  • Kunststoffe und Verpackungen
  • Dämmstoffe (z. B. Styropor, Mineralwolle)
  • Metalle (Rohre, Armaturen)
  • Kabel und Elektroschrott

Weitere Baustoffe, die oft falsch entsorgt werden

  • Gips und Gipskartonplatten (Rigips)
  • Bims, Ytong

Problemstoffe

  • Asbesthaltige Materialien
  • Teerhaltiger Asphalt
  • Farben, Lacke oder Chemikalien
  • Dämmmaterial

Diese Stoffe müssen getrennt und fachgerecht entsorgt werden.

Häufige Fehler auf Baustellen und bei Renovierungen

In der Praxis kommt es immer wieder zu denselben Problemen:

 „Kleine Mengen gehen schon“
Auch geringe Mengen Fremdstoffe können dazu führen, dass der gesamte Container als Mischabfall eingestuft wird.

Gips, Bims & Ytong werden mit entsorgt
Gips, Bims & Ytong zählen nicht zum Bauschutt und müssen getrennt abgeführt werden.

Dämmstoffe werden übersehen
Gerade bei Sanierungen fallen oft Dämmmaterialien an, die nicht in den Container gehören.

Unsichere Einordnung der Abfälle
Wenn unklar ist, was anfällt, wird schnell alles zusammengeworfen – mit entsprechenden Mehrkosten & -aufwand.

Bauschuttcontainer in der Südpfalz

Wenn Sie in der Region Landau, Neustadt, Germersheim, Kandel oder Umgebung tätig sind, stehen wir Ihnen mit unserem Containerdienst zuverlässig zur Verfügung. Wir liefern passende Bauschuttcontainer in verschiedenen Größen und sorgen für eine termingerechte Abholung. Dabei unterstützen wir sowohl gewerbliche Kunden als auch private Bauherren bei einer reibungslosen Entsorgung.

Bei Fragen zur richtigen Abfalltrennung oder zur Auswahl des passenden Containers beraten wir Sie gerne persönlich.